PFAS

27.01.2025

Die fünf bei der universellen PFAS-Beschränkung federführenden Länder haben einen Fortschrittsbericht zur Beschränkung von PFAS veröffentlicht: https://echa.europa.eu/de/-/echa-and-five-european-countries-issue-progress-update-on-pfas-restriction

Laut dem Bericht soll neben den bereits betrachteten zwei Regulierungsoptionen (Option 1 „Verbot“, Option 2: „Verbot mit zeitlich begrenzten Ausnahmen“ ) für verschiedene Verwendungsbereiche eine 3. Regulierungsoption (Option 3: „Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um die weitere Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PFAS anstelle eines Verbots“) betrachtet werden.

Diese 3. Regulierungsoption soll für verschiedene Verwendungen geprüft (und von RAC und SEAC bewertet) werden, für die keine geeigneten Alternativen verfügbar sind:

  • Batterien
  • Brennstoffzellen
  • Elektrolyseure
  • Medizinprodukte
  • Halbleiter
  • Fluorpolymere bei der Herstellung, während der Nutzungsdauer und am Ende der Nutzungsdauer

Durch Einführung einer 3. Regulierungsoption hat die ECHA die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Anwendungsgebiete und ganze Stoffgruppen von der PFAS-Regulierung ausgenommen werden können. In diese Gruppe an Anwendungen und Produkten, für die keine Alternativen verfügbar sind, fallen auch die Fluorpolymere, und zwar unter Betrachtung ihres kompletten Lebenszyklus. Dies ist ein Erfolg unserer gemeinsamen Anstrengung, mit insgesamt 5.642 Eingaben im Rahmen der öffentlichen Diskussion, dem pauschalen PFAS-Verbotsansatz entgegenzutreten und die besondere Bedeutung der Fluorpolymere hervorzuheben.

Da der offizielle PFAS-Regulierungsprozess der ECHA noch Jahre in Anspruch nehmen wird, drängen wir darauf, dass durch die EU-Kommission eine zeitnahe Vorentscheidung im Sinne dieser Neustrukturierung der Eingaben erfolgen wird. Die Vereinfachung von REACH und Klarheit zu schaffen bei der PFAS-Regulierung sind Ankündigungen mit erster Priorität der neuen EU-Kommissionspräsidentin.

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